Anlagenordnung

Anlagennutzung für Mitglieder

 

Das Anlagennutzungsentgelt bezieht sich ab 1.Januar 2013 nicht mehr auf den Reiter sondern auf ein Pferd.
Das Pferd muss Eigentum (mit Nachweis) eines Vereinsmitglieds sein.

Im Rahmen der Ausbildung ist es möglich das Pferd eines Mitglieds von Nichtmitgliedern bereiten oder sich privat Unterricht erteilen zu lassen.
Zulässig nur nach vorheriger Genehmigung durch den Vorstand.!

 

Reitbeteiligungen, die das Pferd eines Mitglieds regelmäßig mit reiten müssen beim Vorstand vorher angemeldet werden und aktiv Mitglied im Verein sein, somit Arbeitsstunden leisten.

 

Es ist jeweils 1 Berittpferd pro Aktiven Reiter / Monat auf der Anlage erlaubt.

Bei Verstößen kann nach einer schriftlichen Abmahnung vom Vorstand ein ALN-Verbot ausgesprochen werden.

 

Arbeitsstunden müssen von allen aktiven Mitgliedern absolviert werden, das wären im Jahr:
14-17 Jahre = 10 Arbeitsstunden
Ab 18 Jahre = 18 Arbeitsstunden
Reitschüler = 2 Arbeitsstunden

 

Anlagennutzung für Nichtmitglieder
Eine passive Nutzung ist pro Reiter nur 6x im Jahr möglich, alles darüber hinaus muss als aktive Mitgliedschaft zählen.

 

 

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